Das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Nahrungsergänzungsmitteln Beitragsbild | MensSana Themenwelt

Das MHD bei Nahrungsergänzungsmitteln

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bei Nahrungsergänzungsmitteln ist kein Verbrauchsdatum, sondern markiert die Qualitätsgarantie. Produkte sind oft nach MHD noch genießbar, wenn richtig gelagert. Dennoch kann der Gehalt an Inhaltsstoffen wie Vitaminen abnehmen.

Für viele Menschen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz: MHD) der erste und meist einzige Indikator, ob ein Produkt noch verzehrbar ist. Viele Produkte – oft sogar ungeöffnet – landen auf dem Müll, sobald das MHD überschritten wurde, denn die MHD-Angabe wird oft falsch verstanden.

Mindesthaltbarkeitsdatum ≠ Verbrauchsdatum!

Das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Nahrungsergänzungsmitteln ist ein Qualitätsmerkmal und kein Verbrauchsdatum. Es dient als Anhaltspunkt für die Qualität des Produktes und definiert nicht den Zeitpunkt, bis zu dem das Produkt verzehrt werden darf. Somit definiert das MHD den Zeitpunkt, bis zu dem ein Lebensmittel (bei richtiger Lagerung) ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen konsumiert werden kann. Die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatum ist gesetzlich vorgeschrieben und muss – bis auf wenige Ausnahmen – auf allen verpackten Produkten durch ein „mindestens haltbar bis“ angegeben werden. Rechtlich werden Nahrungsergänzungsmittel auch als Lebensmittel eingeordnet und besitzen somit auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch hier gilt, dass das Produkt nach Ablauf des MHDs nicht automatisch verdorben ist, sondern – je nach Inhaltsstoff – noch bis mehrere Monate danach eingenommen werden kann, sofern sie ordnungsgemäß gelagert wurden. Bei Mikronährstoff-Präparaten kann es jedoch sein, dass der Gehalt an Vitaminen oder Mineralstoffen mit der Zeit abnimmt. Die deklarierte Menge der angegebenen Inhalte sind nur bis zum MHD garantiert.

Umgekehrt kann es aber auch sein, dass ein Produkt bereits vor dem Ablauf des MHDs nicht mehr verzehrfähig ist, z. B.  wenn es nicht ordentlich gelagert wurde. Das MHD gilt also nur dann, wenn das Lebensmittel auch richtig aufbewahrt wurde. Sobald man eine farbliche, geruchliche oder geschmackliche Veränderung bei dem Produkt feststellt, sollte man das Produkt entsorgen.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht zu verwechseln mit dem Verbrauchsdatum!

Das Verbrauchsdatum gibt bei leicht verderblichen Lebensmitteln (z. B. frischem Hackfleisch oder Geflügel) an, bis wann das Produkt verbraucht werden muss. Dieses ist unbedingt einzuhalten, da ein Verzehr über das Verbrauchsdatum hinaus gesundheitsschädlich sein kann. Das Verbrauchsdatum erkennt man an der Angabe „zu verbrauchen bis“ auf dem Etikett.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Nahrungsergänzungsmitteln

Wie lange kann man Nahrungsergänzungsmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verwenden?

  • Mineralstoffe (z. B. Calcium): bis zu einem Jahr
  • Wasserlösliche Vitamine (z. B. Vitamin C oder B6): bis zu einem halben Jahr
  • Fettlösliche Vitamine (z. B. Vitamin D oder E) sowie Omega-3-Fettsäuren: 1-2 Monate

Tipps für den Alltag: Nahrungsergänzungsmittel richtig lagern

  • Nahrungsergänzungsmittel kühl (Zimmertemperatur), trocken und vor Licht geschützt lagern
  • Dosen gut verschließen und nicht über längere Zeit ungeöffnet lassen
  • Die Produkte nach dem Öffnen zügig aufbrauchen

Hinweis zur Themenwelt

Die Inhalte dieser Themenwelt dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine gesundheitliche Beratung oder Produktempfehlung dar. Die hier bereitgestellten Artikel und Texte geben wissenschaftliche und ernährungsbezogene Informationen allgemein verständlich wieder, ohne Bezug zu bestimmten Produkten. Eine Verknüpfung mit konkreten Nahrungsergänzungsmitteln oder anderen Produkten ist nicht beabsichtigt und darf nicht vorgenommen werden. Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit wenden Sie sich bitte an medizinisches Fachpersonal.
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